Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Anwendungsbereich/Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Event-Group, Inh. Birgit Höbenreich - nachstehend “Agentur“ genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend "Kunde" genannt. Alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen. Diese sind in der von der Agentur an den Kunden zugesandten Auftragsbestätigung unter „Leistung“ genau beschrieben.

1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

 

2. Vertragsabschluss und -durchführung

2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet die jeweils dem Kunden zugesandte oder mündlich vereinbarte Auftragsbestätigung, in der alle vereinbarten Leistungen sowie Vergütungen festgehalten sind. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt bzw. vereinbart, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem Auftrag mündlich oder schriftlich (SMS, Messenger, E-Mail, Kontaktformular). Der Auftrag und das Bestehen eines Vertragsbestandes sind gegeben, wenn es zu einer mündlichen Vereinbarung oder schriftlichen Niederschrift gekommen ist.

2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteile Aufträge gelten als angenommen, wenn Erbringung der Leistung und Rechnung erfolgt.

2.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - auf Grund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

2.4 Soweit die Agenturverträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere den Abschluss von Verträgen mit Akteuren usw..

 

3. Preise/Vergütung

3.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Für die Anfahrt werden - sofern nicht anders vereinbart - 0,30 Cent pro km zzgl. MwSt fällig. Der Kunde stellt der Agentur ggf. unabhängig von der Vereinbarten Vergütung ein Budget für z.B. Shows laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Kunden überschritten werden. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, sie ist jedoch verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Kunden dieses Geld für die Durchführung der Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.

3.2 Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart - sofort am Tag der Leistung in Bar vor dem Auftritt ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % der Nettovergütung zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.3 Der Kunde gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns - vorbehaltlich des Nachweises gemäß § 288 BGB - Verzugszinsen in Höhe von 2 % zu.

3.4 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.5 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

3.6 Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind im Gegensatz zu Auftragsbestätigungen unverbindlich.

3.7 Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.8 Offensichtliche Beanstandungen müssen sofort gerügt werden.

3.9 Sollte der Kunde - egal aus welchen Gründen - vom Vertrag zurück treten, ist er verpflichtet innerhalb 30 Tagen folgende Ausfallkosten zu bezahlen

Am Tag der Leistung 100 % der vereinbarten Kosten

Bis 24 Stunden vor Leistungsdatum 75 % d. v. K.

Bis 3 Tage vor Leistungsdatum 50 % d. v. K.

Bis 14 Tage vor Leistungsdatum 25 % d. v. K.

Bis 30 Tage vor Leistungsdatum 10 % d. v. K.

 

4. Nutzungsrecht, Eigentumsrecht und Urheberrecht

4.1 Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in dem zu einem Angebot abgegebenen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind unverbindlich. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. An Abbildungen, Grafiken, Fotos und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Texte, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Erhält die Agentur keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur - insbesondere deren Inhalt - Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind auf Wunsch unverzüglich zurückzugeben.

4.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang  hinausgeht, - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - it die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht die Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

4.4 Der Kunde sichert der Agentur zu, die bei dieser und zukünftigen von der Agentur gebuchten Eventproduktionen mitwirkenden Personen, Akteure, Künstler, DJs & Subunternehmer auch weiterhin ausschließlich über die Agentur zu buchen und nicht abzuwerben. Dies gilt für alle Lokalitäten des Kunden und alle Aktivitäten der Betreibergesellschaft.

4.5 Der Kunde darf unter 4.3 beschriebene Personen für einen Zeitraum von 12 Monaten - nach der letzten Beschäftigung - nicht direkt angehen. Eine Vermittlung durch eine andere Agentur ebenfalls für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der letzten Beschäftigung ausgeschlossen.

4.6 Sollte es zum Bruch von Punkt 4.3 und 4.4 kommen ist die Agentur berechtigt, dem Kunden für den Vertragsbruch eine Pauschale in Höhe von 1.500,00 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung zu stellen.

 

5. Nutzungshonorar

Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs), zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages), inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form), Einsatz in anderen Werbeträgern, Sonstiges, berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 3 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50 %, für das 2. Jahr 25 % und für das 3. Jahr 15 % der in Punkt 3 dieses Vertrages vereinbarten Vergütung.

 

6. Haftung

6.1 Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und ist für einen Schaden der durch Dritte entstanden ist nicht haftbar zu machen.

6.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

6.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den  Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

6.4 Soweit die Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen die auch mögliche Schäden durch Akteure wie z.B. Feuerspucker, Car Wash, Coyote, etc. abdeckt.

 

7. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Dieser Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung bzw. Zustimmung der Auftragsbestätigung in Kraft. Bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen verpflichtet. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars auf Grund ersparter Aufwendungen der Agentur ausgeschlossen ist.

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Der Kunde hat Reklamationen bezüglich der Showabläufe sofort und unverzüglich an Birgit Höbenreich zu richten und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Preisminderung zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Preisminderung der Höhe nach - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf das vereinbarte Honorar auf 25 % beschränkt ist. Ein Schadensersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden! Ein Zurückbehaltungsrecht durch den Kunde nach erfüllter Leistung ist nicht zulässig.

8.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen  unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

 

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

9.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 9.1 bedarf ebenfalls der Schriftform.

9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

9.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.5 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle ihnen wechselseitig bekannt werdenden Interna des Vertragspartners. Diese Vereinbarung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

9.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

 

10. Höhere Gewalt

10.1 Die Parteien sind von Verfolgung wegen Unterlassung der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen laut Abkommen befreit, wenn diese Unterlassungen auf Grund von unten angegebener Umstände geschehen und die Umstände die Erfüllung innerhalb einer bestimmten Zeit verhindern oder wesentlich erschweren, ohne dass die Partei einen Einfluss auf diese Umstände hat. Zu diesen Umständen zählen u. a. Maßnahmen und Unterlassungen der gesetzlichen Autoritäten, neue oder veränderte Gesetzgebung, Personalverluste, Krankheiten oder andere Einschränkungen der Arbeitskraft, Todesfälle, Probleme auf dem Arbeitsmarkt, Blockaden, Blitzeinschläge, Brände, Überschwemmungen, Verlust oder Zerstörung von Daten oder bedeutungsvollem Eigentum, Einschränkungen an Treibstoffen, Knappheit an Transportmitteln, Waren oder Energie, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten, Probleme im allgemeinen Daten-, Telefon-, Kabel- oder Mobiltelefonnetz und Fehler in Hard- und Software. Wenn eine Partei laut oben genannten Bestimmungen eine Auflösung des Vertrags wünscht, muss die Partei die andere Partei ohne Verzögerungen von ihren Absichten unterrichten.

10.2 Ist ein Akteur auf Grund § 11 verhindert, kann dem Kunden ein Ersatz angeboten werden, oder eine Minderung des Preises in Höhe des ursprünglich geplanten Preises des Künstlers.

 

11. Mediaklausel

Bei kurzfristigen Fernseh- oder Medienterminen wird der davon betroffene Akteur bzw. die davon betroffenen Akteure von diesem Vertrag entbunden. Es kann ein neuer Termin zu gleichen, diesem Vertrag zugrundeliegenden Konditionen vereinbart werden, wobei der Termin jedoch nur mit beiderseitigem Einverständnis bestimmt werden kann. Alternativ kann die Agentur einen Ersatzakteur vorschlagen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Agentur. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.  Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft

Inh. Birgit Höbenreich | Wechselpergerstrasse 31 | 84489 Burghausen | Germany

info@event-group.de | WhatsApp +49 176 21 21 39 21


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